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KI-Schulungspflicht 2026: Was Hausverwaltungen jetzt tun müssen

Seit dem 2. August 2026 setzen die nationalen Behörden die EU-KI-Verordnung durch – inklusive der Schulungspflicht aus Artikel 4. Für Hausverwaltungen heißt das: Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz des Personals sicherstellen und belegen können.

Wen die Pflicht trifft

Die Pflicht gilt nicht nur für Anbieter von KI-Systemen, sondern für Betreiber – also auch für jede Verwaltung, deren Mitarbeitende ChatGPT für Mieteranschreiben nutzen oder KI-Funktionen in der Verwaltersoftware verwenden. Laut VDIV nutzen bereits über 20 Prozent der Verwaltungen KI im Alltag.

Die drei Schritte

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind im Einsatz – offiziell und inoffiziell?
  2. Schulung: Alle Mitarbeitenden, die KI nutzen, brauchen eine dokumentierte Grundschulung zu Chancen, Grenzen, Datenschutz und den Pflichten der KI-VO.
  3. Dokumentation: Im Prüfungsfall zählt, was Sie nachweisen können: wer, wann, welche Inhalte, mit welchem Ergebnis.

Der doppelte Nutzen

Das Praktische: Eine gut gemachte KI-Schulung erfüllt nicht nur Art. 4, sondern zahlt auch auf Ihre MaBV-Weiterbildungsstunden ein (20 Stunden pro 3 Jahre nach § 15b MaBV). Eine Schulung, beide Nachweise.

Dieser Beitrag ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung.